Ab den 20.04.2020 dürfen Geschäfte bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und - unabhängig von der Verkaufsfläche - Buchhändler, Autohändler und Fahrradhändler ihre Geschäfte für die Kunden öffnen, sofern diese Hygiene-Maßnahmen treffen.
Das Land Baden-Württemberg hat heute die hygienischen Voraussetzungen bekannt gegeben, um öffnen zu dürfen: